Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 15.05.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | # TOP 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Studentischer Sprecher*innenrat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.05.2023, 09:47 |
A2: „Verfasste Studierendenschaft – JETZT!“
Titel
Antragstext
Das Studierendenparlament unterstützt den Vorschlag der Studentischen
Senator*innen, mittels vorliegender Grundordnungsänderung eine Verfasste
Studierendenschaft an der Universität Würzburg zu etablieren.
Begründung
Mit dem neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), das am 01.01.2023 in Kraft trat, hat die Bayerische Staatsregierung die Chance verpasst, die Stärkung der Studierendenvertretung mittels Einführung einer Verfassten Studierendenschaft zu realisieren. Mit Aussagen wie „Ich habe noch nie einen Studierenden getroffen, der die Verfasste Studierendenschaft einfordert“ hat sich Staatsminister Blume an eigener Dummheit selbst übertroffen.
Mit der Innovationsklausel aus Art. 126 Abs. 1 BayHIG hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die Möglichkeit für die Hochschulen geschaffen, von den Bestimmungen des BayHIG abzuweichen, um die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Qualitätssicherung der Hochschulen zu stärken.
In einer ersten Phase wurde Ende Dezember vom Universitätsrat die Grundordnung dergestalt geändert, dass die rechtlich notwendigen Bestimmungen aus dem BayHIG in die Grundordnung der Uni einfließt. In der zweiten Phase, die nun gestartet ist, wird die Grundordnung um Bestimmungen ergänzt, die mit dem BayHIG möglich, aber nicht notwendig sind. In dieser Phase wollen die Studentischen Senator*innen eine Änderung der Grundordnung in den Universitätsrat einbringen, die eine Verfasste Studierendenschaft für die Universität Würzburg festschreibt.
Der Vorschlag, der dem Studierendenparlament vorliegt, ist auf dem Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg basierend und vereinigt Passagen aus weiteren Hochschulgesetzen anderer Länder in sich. Im neuen § 30 wird die Studierendenschaft als Teilkörperschaft der Universität festgeschrieben. Dabei wird die Selbstverwaltung und die Aufgaben der Studierendenschaft konkretisiert. § 31 regelt, dass sich die Studierendenschaft eine eigene Organisationssatzung gibt mit den Gremien der Studierendenvertretung und deren Wahl. Zudem wird die Möglichkeit der Beitragserhebung durch die Studierendenschaft von den Studierenden eingeführt, das die Studierendenschaft mittels Beitragsordnung festlegt. § 32 regelt den Haushalt und die Aufsicht der Studierendenschaft.