Keine inhaltliche Ändeurng, nur eine sprachliche Anpassung des Antragstextes
Antrag: | Umfragen zur psychischen Gesundheit der Studierenden |
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Antragsteller*in: | Phillip-Daniel Schmoll |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 09.05.2023, 09:54 |
Antrag: | Umfragen zur psychischen Gesundheit der Studierenden |
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Antragsteller*in: | Phillip-Daniel Schmoll |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 09.05.2023, 09:54 |
Dies ist eine Forderung nach regelmäßigen universitätsweiten Umfragen unter den Studierenden zu deren psychischen Gesundheit. Ablaufen könnten diese wie normale, tan-basierte Evaluationen, wobei idealerweise zunächst die einzelnen Fakultäten ihre Daten Der Studentische Sprecher*innenrat wird damit beauftragt, sich gegenüber der Universitätsleitung für Umfragen bzgl. der psychischen Gesundheit der Studierenden einzusetzen. Diese Umfragen sollen regelmäßig stattfinden und universitätsweit erfolgen.
Ablaufen sollen diese wie gewöhnliche, tan-basierte Evaluationen, wobei zunächst die einzelnen Fakultäten die jeweiligen Daten der Studierenden sammeln und die Auswertung sowohl für jede Fakultät als auch für die Universität im Gesamten durchgeführt wird.
Ein besonderes Augenmerk ist auf den Datenschutz der Studierenden zu legen. Dieser darf aber gleichzeitig nicht als Argument gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse herangezogen werden.
Stattfinden sollten solche Umfragen einmal im Semester. Im Zeitraum der Befragung sind DozentenDozeierende dazu angehalten ihre Studierenden auf eben diesedie Umfragen aufmerksam zu machen.
Der Studentische Sprecher*innenrat wird damit beauftragt, sich gegenüber der Universitätsleitung für Umfragen bzgl. der psychischen Gesundheit der Studierenden einzusetzen. Diese Umfragen sollen regelmäßig stattfinden und universitätsweit erfolgen.
Dies ist eine Forderung nach regelmäßigen universitätsweiten Umfragen unter den
Studierenden zu deren psychischen Gesundheit. Ablaufen könnten diese wie
normale, tan-basierte Evaluationen, wobei idealerweise zunächst die einzelnen
Fakultäten ihre Daten
Ablaufen sollen diese wie gewöhnliche, tan-basierte Evaluationen, wobei zunächst die einzelnen Fakultäten die jeweiligen Daten der Studierenden sammeln und die Auswertung sowohl für jede Fakultät als
auch für die Universität im Gesamten durchgeführt wird.
Ein besonderes Augenmerk ist auf den Datenschutz der Studierenden zu legen.
Dieser darf aber gleichzeitig nicht als Argument gegen die Veröffentlichung der
Ergebnisse herangezogen werden.
Stattfinden sollten solche Umfragen einmal im Semester. Im Zeitraum der
Befragung sind DozentenDozeierende dazu angehalten ihre Studierenden auf eben diesedie Umfragen
aufmerksam zu machen.
Keine inhaltliche Ändeurng, nur eine sprachliche Anpassung des Antragstextes