Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 15.05.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | # TOP 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Michael Kreuzer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.05.2023, 18:30 |
Ersetzt: | A4NEU: Änderung der Geschäftsordnung: Wahl des Landesstudierendenrats |
A4NEU2: Änderung der Geschäftsordnung: Wahl des Landesstudierendenrats
Titel
Antragstext
In der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird nach §8 ein neuer §8a
mit folgendem Inhalt eingefügt:
§8a Wahl des Landesstudierendenrats gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayHIG
(1) Das Studierendenparlament wählt eine aus mindestens einer Person bestehende
Delegation aus der Gruppe der Studierenden für den Landesstudierendenrat nach §8
Abs (4), wobei jede*r Vertreter*in grundsätzlich einzeln zu wählen ist.
(2) Sofern kein StuPa-Mitglied widerspricht, kann die Wahl aller Delegierten
auch en bloc erfolgen.
(3) Die Vertreter*innen der Delegation werden auf ein Jahr gewählt. Die
Wahlperiode beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet mit Ablauf des
30. Septembers des darauffolgenden Jahres.
(4) Scheidet ein Mitglied der Delegation vorzeitig aus dem Amt aus, und sind
keine weiteren Vertreter*innen gewählt, so ist eine Nachwahl unmittelbar
durchzuführen.
(5) Eine Wahl von zusätzlichen Delegierten ist auf jeder Sitzung des
Studierendenparlaments möglich.
Begründung
Mit Einführung des BayHIG wurde der Landesstudierendenrat im Gesetz festgeschrieben. Damit sich die bereits existierende BayStuVe offiziell als Landesstudierendenrat konstituieren kann, müssen alle Hochschulen eine Regelung zur Wahl in Ihre Grundordnung aufnehmen. Laut unserem Justiziariat reicht allerdings auch eine Formulierung in unserer Geschäftsordnung.