Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 14.09.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | # TOP 6 Anträge |
Antragsteller*in: | SSR |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2023, 14:53 |
A1: Finanzierung von Investitionen in die Studi(o)bühne
Titel
Antragstext
Das Studierendenparlament beschließt, Investitionen für die Studi(o)bühne in
Höhe von bis zu ca. 30.000€ zu tätigen. Diese Investitionen sollen durch einen
Zuschuss des Kanzlers finanziert werden, welcher zu ca. einem Drittel einen
Vollzuschuss darstellt und zu ca. zwei Dritteln in Ratenzahlungen in den
nächsten 10 Jahren zurückgezahlt werden soll.
Der SSR wird beauftragt, die Verhandlungen weiter zu führen und auf eine
dearartige Umsetzung hinzuwirken. Er wird befugt, auch bei größeren fianziellen
Abweichungen von den genannten Zahlen zu entscheiden, sofern der Kerngedanke des
Antrags (Darlehen von der Uni bei einem gewissen Zuschuss zu Zwecken der
Studi(o)bühne) nicht verändert wird.
Begründung
Die Studi(o)bühne möchte gerne in moderen Tecknik investieren, um unabhängiger vom aktuellen Dienstleister zu werden, wovon wir uns einerseits eine höhere Zuverlässigkeit der Komponenten, als auch ein Wegfall der jährlichen Mietkosten von > 6000€ versprechen. Aktuell sind wir noch in Gesprächen mit anderen Dienstleistern, gehen aber nicht davon aus, dort ein günstigeres Angebot zu finden, eher im Gegenteil. Da wir die Finanzierung (insbesondere aufgrund des der frühzeitigen Absage von Campuslichter) nicht alleine stemmen können, sind wir sind als SSR daher die Universitätsleitung heran getreten. Auf Basis eines Telefonats mit dem Kanzler hat sich obige potenzielle Finanzierungsmöglichkeit angedeutet. Wir als SSR halten dies für ein sehr gutes Angebot und würden dieses gerne weiter verfolgen. Da allerdings damit Verpflichtungen geschaffen würde, die sich in den nächsten Jahren auf den Haushalt der Studierendenvertretung auswirken, sollte das Studierendenparlament drüber befinden.